"Besuchsregelungen"
Update zum 1. Oktober 2022
Es besteht Maskenpflicht. Das Betreten der Einrichtung ist pandemiebedingt nur mit einer FFP2-Maske gestattet.
Achten Sie bitte darauf, Ihre FFP2-Maske korrekt zu tragen. Dies gilt innerhalb geschlossener Räume, auf Verkehrsflächen und in Gemeinschaftsräumen.
Sollten Sie ausnahmsweise keine FFP2-Maske zur Hand haben, stellen wir Ihnen eine zur Verfügung.
Der Zutritt ist ab 01. Oktober 2022 zudem nur getesteten Besuchern gestattet. Dies gilt unabhängig vom persönlichen Impf- und/oder Genesenenstatus.
Bringen Sie bitte die entsprechend gültigen Nachweise zur Überprüfung mit.
Hinweis: Ein PoC-Schnelltest (kein Selbsttest) darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
Selbstverständlich können sich Besucher/innen bei Bedarf auch vor Ort zwischen 14 Uhr und 16:50 Uhr testen lassen.
Geben Sie dies bitte bei Ihrer Besuchsanmeldung an, so dass wir es in der Planung entsprechend berücksichtigen können.
Bei Vorliegen von grippeähnlichen Symptomen dürfen Sie die Einrichtung weiterhin nicht betreten.
Besuchsanmeldung telefonisch mind. 1 Tag vorher Mo.-Fr. in der Zeit von 9.30 – 16.00 Uhr unter 04123 / 6814-80.
Die Besuchszeiten sind täglich von 10.00 – 17.00 Uhr.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Seniorenheim Barmstedt/Rantzau
Barmstedt, den 31. September 2022
Herzlich Willkommen auf der Internetpräsenz des
Seniorenheims Barmstedt/Rantzau
im
Auf den angegliederten Seiten finden Sie die wesentlichen Informationen zu unserem Haus. Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, in dem wir über Ihre spezielle Situation bzw. die Ihrer Angehörigen sprechen, unsere Leistungen erläutern und Ihnen nicht zuletzt den Seniorenpark Rantzauer See zeigen, damit Sie einen ersten Eindruck von unserer Einrichtung erhalten.
Im Seniorenpark Rantzauer See bieten wir gemäß dem Pflegeversicherungs- gesetz vollstationäre Pflege (Pflegegrade 2 - 5) und Kurzzeitpflege ("Urlaubspflege") an und gewährleisten professionelle Pflege und Hilfe wenn es nötig ist. Ein Anspruch auf die vollstationäre Pflege besteht grundsätzlich nur für Pflegebedürftige, für die mindestens der Pflegegrad 2 bestätigt wurde. Hinsichtlich der Möglichkeiten einer Unterbringung bei einer Einstufung nach Pflegegrad 1 geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Pflege. Wir legen grossen Wert darauf, Bewohner/innen zu motivieren und aktivieren und haben uns unter anderem das Ziel gesetzt, dem einzelnen Pflegebedürftigen soviel Eigenständigkeit und Individualität wie möglich zu erhalten.
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.