Seniorenpark Rantzauer See
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Verlassen und Wiederbetreten der Einrichtung mit Begleitperson

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Gem. Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg vom 06. Juni 2020 ist für Bewohner/innen einer stationären Pflegeeinrichtung das Wiederbetreten der Einrichtung ohne Quarantäne oder Einzelunterbringung, z.B. nach einem Spaziergang möglich, wenn diese in Begleitung von Besucher(inne)n die Einrichtung verlassen und nur mit diesen Besucher(inne)n zielgerichtet oder intensiv Kontakt haben.

Die Allgemeinverfügung definiert eine "Begleitperson" als Besucher/in. Als Mindestvorgaben für das jeweilige Besuchskonzept sind die "Handlungsempfehlungen für ein Besuchskonzept in Einrichtungen der Pflege" des Ministeriums für Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren zu beachten.

Da das grundsätzliche Betretungsverbot für stationäre Pflegeeinrichtungen derzeit weiterhin besteht, muss unser Personal den/die Bewohner/in zum Eingang bringen und bei der Rückkehr wieder abholen.

Bitte bedenken Sie: Es besteht ein ungleich höheres Risiko der Allgemeinheit in den stationären Einrichtungen, denn die Rückkehr eines Menschen in dessen private Häuslichkeit kann nicht mit der Rückkehr in eine Gemeinschaftsunterkunft von Menschen verglichen werden, die an sich aufgrund der bestehenden Altersstruktur und bei vielen gegebenen Vorerkrankungen zu einer höheren Risikogruppe gehören.


Hier einige wichtige Regelungen, damit Sie sich vorbereiten können.

  • Achtung: Bei Verdacht oder Erkrankung an COVID-19 oder wenn Sie an einer akuten Atemwegs- oder Fiebererkrankung leiden, darf der Besuch nicht durchgeführt werden.
  • Ein Besuchstermin für das "begleitete Verlassen der Einrichtung" ist vorab telefonisch mit uns vereinbaren. Rufen Sie daher bitte frühzeitig, möglichst noch am Vortag des Besuchs oder früher, telefonisch bei der Pflege der zuständigen Hausgemeinschaft an, damit wir die entsprechenden Vorbereitungen treffen können, die je nach Selbständigkeit des/der Bewohner(in)s unterschiedlich sein können. Je flexibler Sie von der Zeiteinteilung her sind, desto leichter wird es fallen, einen Besuchstermin zu vereinbaren.
  • Klingeln Sie zum Termin bitte an unserem Haupteingang auf der Seeseite. Wir bringen den/die Bewohner/in dort hin. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass es je nach Situation zu Wartezeiten kommen kann. 
  • Füllen Sie bitte den Erfassungsbogen aus den Ihnen unser/e Mitarbeiter/in gibt und geben Sie diesen zurück. Sie bestätigen damit Beginn des Besuchs, dass Sie keinen Kontakt zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person oder einem Corona-Verdachtsfall hatten, Sie keine Symptome in Bezug auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus aufweisen und bei Ihnen keine akuten Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen bestehen und Sie sich an die gebotenen Regelungen halten.
  • Die Besuche sind bis zum 14. Juni 2020 auf eine Person (wenn erforderlich, z.B. aufgrund der physischen oder psychischen Verfasstheit der/des Besucher(s)in, maximal eine Begleitperson) und ab dem 15. Juni 2020 auf 2 Personen beschränkt.
  • Die Dauer der Besuche ist bis zum 14. Juni 2020 auf 2 Stunden täglich beschränkt.
  • Hinweis: Besucher/innen dürfen die sanitären Anlagen des Seniorenheimes nicht benutzen.
  • Für den Aufenthalt außerhalb der Einrichtung gelten die gesetzlichen Regelungen, hier derzeit insbesondere der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung (verkündet am 5. Juni 2020, in Kraft ab 8. Juni 2020) und/oder Folgeregelungen.

Neben der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bitten wir Sie insbesondere um folgendes:

  • Halten Sie und die besuchte Person zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein (Abstandsgebot). Wird dieser Abstand zwischen Ihnen und der besuchten Person unterschritten, tragen bitte beide einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Tragen Sie im Kontakt mit anderen Personen einen Mund-Nasen-Schutz, sofern die Übertragung von Viren nicht durch andere geeignete physische Barrieren verringert wird (Grundsätzliche Masken-Pflicht in Schleswig-Holstein: bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und Taxen, in Geschäften, überdachten Flächen von Einkaufszentren sowie Verkaufs- und Diensträumen von Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben).
  • Verzichten Sie bitte auf Händeschütteln und anderen körperlichen Kontakt.
  • Kontakte mit Dritten und die Nutzung der Infrastruktur (beispielsweise Café, Restaurant, Bus) sollten vermieden werden.
  • Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden.
  • Bitte desinfizieren Sie und der/die Bewohner/in sich beim Abholen und der Rückkehr die Hände mit den bereit gestellten Desinfektionsmitteln.
  • Sofern Sie vermuten, dass Sie und/oder die besuchte Person während Ihres Aufenthaltes außer­halb der Einrichtung Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Corona-Virus infiziert sein könnte, informieren Sie bitte bei der Rückkehr unmittelbar die/den einlassende/n Mitarbeiter/in.

Haben Sie noch Fragen? Bitte wenden Sie sich möglichst im Vorfeld eines Besuchs an unsere Pflegedienstleitung Diane Ahrens (04123/6814-92) oder Christoph Merker (04123/6814-91).


Seniorenheim Barmstedt/Rantzau

Barmstedt, den 11. Juni 2020