Seniorenpark Rantzauer See
Marktstraße 47
25355 Barmstedt

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Einige wichtige Besuchsregelungen

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Als Mindestvorgaben für das Besuchskonzept gelten gemäß der Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg vom 1. Mai 2020 die Handlungsempfehlungen für ein Besuchskonzept in Einrichtungen der Pflege des Ministeriums für Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren. Hier sind detaillierte Vorgaben gemacht, z.B. Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, Schutztrennwände zur Vermeidung von Tröpfcheninfektion, Mindestquadratmeter pro Gesprächspaar und vieles mehr. Diese sind einzuhalten.


Hier einige wichtige Regelungen zur Besuchsregelung, damit Sie sich vorbereiten können. Weitere Verhaltensregeln werden Ihnen beim Besuch vor Ort erläutert.

  • Ein Besuchstermin ist vorab telefonisch mit uns vereinbaren. Rufen Sie dazu bitte unsere Pflegedienstleiterin Diane Ahrens unter 04123/6814-92 an. Da die Termine zentral koordiniert werden müssen, ist eine Terminvereinbarung unter anderen Telefonnummern nicht möglich. Je flexibler Sie von der Zeiteinteilung her sind, desto leichter wird es fallen, einen Besuchstermin zu vereinbaren.
  • Klingeln Sie zum Termin bitte an unserem Haupteingang auf der Seeseite. Sie werden abgeholt und zum Besuchsraum geleitet.
  • Die Besuche sind auf eine Person (wenn erforderlich, z.B. aufgrund der physischen oder psychischen Verfasstheit der/des Besucher(s)in, maximal eine Begleitperson) beschränkt.
  • Der/Die Besucher/in bestätigt zu Beginn des Besuchs, dass er/sie keinen Kontakt zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person oder einem Corona-Verdachtsfall hatte, er/sie keine Symptome in Bezug auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus aufweist und bei ihm/ihr keine akuten Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen bestehen.
  • Ein Besuch darf längstens zwei Stunden dauern. Gerade in der Anfangsphase bitten wir darum, nur eine Stunde ins Auge zu fassen, damit möglichst viele Besucher/innen ihre Angehörigen sehen können.
  • Während des gesamten Aufenthalts müssen Bewohner/innen und Besucher/innen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der/Die Besucher/in muss diesen für sich mitbringen. Ausnahme gem. Mund-Nasen-Bedeckungsverordnung (MNB-VO) vom 24.04.2020: Personen, die aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und dies durch einen Nachweis glaubhaft machen können.
  • Abstandsregelungen sind einzuhalten. Ein Körperkontakt ist nicht zulässig.
  • Besucher/innen dürfen die sanitären Anlagen des Seniorenheimes nicht benutzen.
  • Mitgebrachte Geschenke, Wäsche usw. dürfen nicht dem/der Bewohner/in gegeben werden, sondern sind unserem Personal zu übergeben, die diese dann in das Bewohnerzimmer bringen.


Seniorenheim Barmstedt/Rantzau
Barmstedt, den 8. Mai 2020